Auch habe sie bei der eigenen Mandantin Überzeugungsarbeit leisten müssen. Ohne die Kontakte mit der Rechtsvertreterin der Geschädigten hätte die – wenngleich kurze – Vergleichsverhandlung vom 14. Dezember 2023 gar nicht stattfinden können. Danach habe die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wollen, was die familiäre Situation noch mehr belastet hätte, weshalb sich die Beschwerdeführerin weiterhin bemüht habe, mit der Geschädigtenvertreterin eine Lösung zu suchen.