bb) Pos. 2: Die Beschwerdeführerin verrechnete für die Ausarbeitung des Gesuchs um amtliche Verteidigung einen Zeitaufwand von 1.67 Stunden. Die Staatsanwaltschaft kürzte den Aufwand um eine Stunde (angefocht. Verfügung E. 8.c S. 6). Die Beschwerdeführerin kritisiert, das Gesuch habe zehn Belege auf 47 Seiten umfasst und sie habe eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zuhanden der Staatsanwaltschaft erarbeiten müssen, was eine Auseinandersetzung mit den Unterlagen erfordert habe (KG-act. 1 Rz.