___ als amtliche Verteidigerin bestellt (U-act. 2.1.011). Mit Verfügung vom 29. Mai 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung und wiederholten Tätlichkeiten ein (Vorfälle vom 1. Januar 2014 bis 14. April 2023 in E.________ und F.________), auferlegte die Kosten dem Staat, entschädigte die amtliche Verteidigung inkl. Auslagen und MWST mit Fr. 6’145.05 (Dispositiv-Ziffer 3) und sah von der Ausrichtung einer Genugtuung an die Beschuldigte ab (zum Ganzen angefocht. Verfügung, Dispositiv-Ziffer 1-4).