- Es werden keine Entschädigungen gesprochen. - Diese Verfügung ist rechtskräftig und vollstreckbar. - Zufertigung an Rechtsanwältin B.________ (3/R), Rechtsanwalt E.________ (2/R), F.________ (1/R), G.________ (1/R) sowie an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Der Kantonsgerichtspräsident Der Gerichtsschreiber Versand | 28. Februar 2024 amu |