1. Es sei den Gesuchsgegnern im Sinne einer superprovisorischen Massnahme sowie unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe im Widerhandlungsfall resp. unter Strafandrohung im Widerhandlungsfall ( Art. 292 StGB) richterlich per sofort zu verbieten, die folgenden Aussagen wörtlich oder sinngemäss in irgendeiner Form (inkl. Briefform, E-Mail, SMS, Whatsapp, Social Media) zu verbreiten: - dass der Gesuchsteller 1 – in seiner Funktion als Präsident des Verwaltungsrates der Gesuchstellerin 2 – wiederholt gedroht haben soll, den Frachtvertrag zwischen der Gesuchstellerin 2 und H.__