3. Die Kosten von Fr. 480.00 sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung an das Amt für Justizvollzug (Postcheckkonto Nr. PC 60-25608-1, IBAN CH 08 0900 0000 6002 5608 1) zu bezahlen. Die Nichtbezahlung hat Betreibung zur Folge. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 600.00 gehen zulasten des Staates.