2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus Gebühren von Fr. 480.00 und Auslagen von Fr. 1’007.05, betragen total Fr. 1’487.05. Sie werden im Umfang von Fr. 480.00 (Gebühren) A.________ auferlegt und gehen im Übrigen (Fr. 1’007.05 Auslagen) zulasten des Staates.