3. Zusammenfassend ist die Beschwerde gutzuheissen. Dem Ausgang entsprechend gehen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zulasten des Staates;- Kantonsgericht Schwyz 6 verfügt: 1. In Gutheissung der Beschwerde werden Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der angefochtenen Einstellungsverfügung aufgehoben und wie folgt ersetzt: