e) Der Beschuldigte sagte anlässlich der polizeilichen Anhaltung am 6. Juli 2024, 02:45 Uhr aus, er habe vom 4. Juli 2024, 20:30 Uhr bis am 5. Juli 2024 04:00 Uhr zuletzt geschlafen. Es treffe zu, dass er fast während 23 Stunden wach gewesen sei, er sei aber nicht die ganze Zeit gefahren. Er Kantonsgericht Schwyz 5