Gemäss Rapport der Kantonspolizei Schwyz vom 2. August 2024 fiel A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am Samstag, 6. Juli 2024, 02:45 Uhr, auf der Autobahn A3 in Richtung Pfäffikon einer Polizeipatrouille wegen unsicherer Fahrweise auf, indem er Schlangenlinien innerhalb der Fahrbahn fuhr und ruckartige Lenkbewegungen machte. Anlässlich der Kontrolle an der Seedammstrasse in Hurden stellte die Polizei beim Beschuldigte Auffälligkeiten fest, insbesondere Schläfrigkeit, Distanzlosigkeit, eine leicht verzögerte Reaktion, verkürzte Zeitwahrnehmung, verwaschene Aussprache, unsicheren Gang sowie Gleichgewichtsstörungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug,