1. a) Gemäss Rapport der Kantonspolizei Schwyz vom 2. August 2024 fiel A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am Samstag, 6. Juli 2024, 02:45 Uhr, auf der Autobahn A3 in Richtung Pfäffikon einer Polizeipatrouille wegen unsicherer Fahrweise auf, indem er Schlangenlinien innerhalb der Fahrbahn fuhr und ruckartige Lenkbewegungen machte.