Gemäss weiteren Ausdrucken existierten die Webseiten H.________.org (KG-act. 1/3; Internetadresse oben rechts und Datum unten rechts) und I.________.com (KG-act. 1/4 mit Internetadresse oben rechts und Datum unten rechts) auch am 13. Dezember 2023 weiterhin mit denselben Inhalten. Die Gesuchsteller konnten damit glaubhaft machen, dass die Gesuchsgegner bis am 13. Dezember 2023 gegen Dispositivziffer 1 der Verfügungen vom 25. Mai 2023 und vom 2. Oktober 2023 verstiessen.