Gewalt gegen Frauen und Kinder), „female abuser“ (bzw. dt.: Missbrauch von Frauen). Schliesslich wurde den Gesuchsgegnern die Verwendung und Verbreitung von grafischen Darstellungen sowie Icons verbunden mit dem Text „L.________“ untersagt, insbesondere das bildlich aufgeführte Icon (s.o., E. 1). Die Dispositivziffer 1 der Verfügung vom 2. Oktober 2023 (GPR 2023 3) betreffend vorsorgliche Massnahmen enthält denselben Wortlaut. Kantonsgericht Schwyz 9