d) Mit der superprovisorischen Verfügung vom 25. Mai 2023 (KG-act. 5, GPR 2023 3, Dispositivziffer 1) wurden die Gesuchsgegner angewiesen, die Websites „H.________.org“ sowie „I.________.com“ zu deaktivieren, den Ins- tagram-Kanal „J.________“ und jegliche anderen von ihnen verantworteten Veröffentlichungen (inkl. „Petitionssammlungen“) im Internet zu diesem Thema zu löschen (s. dazu die oben genannten, E. 1).