Ebenfalls wird den Gesuchsgegnern die Verwendung und Verbreitung von grafischen Darstellungen sowie Icons verbunden mit dem Text „L.________“ untersagt, insbesondere das folgende Icon: [Icon] 2. Für den Fall der Widerhandlung gegen die Anordnungen gemäss Dispositivziffer 1 wird den Gesuchsgegnern weiterhin eine Ord- Kantonsgericht Schwyz 5 nungsbusse von Fr. 500.00 für jeden Tag der Nichterfüllung angedroht.