1. In Bestätigung der superprovisorischen Verfügung vom 25. Mai 2023 wird das Gesuch um vorsorgliche Anordnung der Rechtsbegehren der Gesuchsteller gutgeheissen und die Gesuchsgegner werden vorsorglich angewiesen, die Websites „H.________.org“ sowie „I.________.com“ zu deaktivieren, den Instagram-Kanal „J.________“ und jegliche anderen von ihnen verantworteten Veröffentlichungen (inkl. „Petitionssammlungen“) im Internet zu diesem Thema zu löschen, darunter die folgenden: Twitter: