1. Das Gesuch um superprovisorische Anordnung der Rechtsbegehen der Gesuchsteller wird gutgeheissen und die Gesuchsgegner werden superprovisorisch angewiesen, die Websites „H.________.org“ sowie „I.________.com“ zu deaktivieren, den Instagram-Kanal „J.________“ und jegliche anderen von ihnen verantworteten Veröffentlichungen (inkl. „Petitionssammlungen“) im Internet zu diesem Thema zu löschen, darunter die folgenden: Twitter: […] Instagram […] Facebook […]