betreffend Vollstreckung (Gesuch vom 18. Dezember 2023);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Die Gesuchsteller reichten am 23. Mai 2023 beim Kantonsgericht ein Gesuch um (super-)provisorische Massnahmen betreffend Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verstoss gegen das UWG ein (KG-act. 1, GPR 2023 3). Mit Verfügung vom 25. Mai 2023 wurde das Gesuch um superprovisorische Massnahmen wie folgt gutgeheissen (KG-act. 5, GPR 2023 3):