1 BetmG, u.a. wegen des Besitzes des sicherstellten Minigrips Kokain in seinem Personenwagen schuldig gesprochen sowie unter Auflage der Verfahrenskosten von Fr. 100.00 mit Fr. 300.00 gebüsst (U-act. 0.1.01). Der Beschuldigte beschwert sich mit Eingabe vom 20. April 2023 gegen die Einstellungsverfügung. Er fühlt sich nicht richtig behandelt und bedauert die Verfahrenskosten nicht bezahlen zu können. Die Staatsanwaltschaft teilt vernehmlassend mit, dass der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen sei und beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 4).