Verfügung Dispositivziff. 1). Die Verfahrenskosten und Gebühren von total Fr. 3’143.90 auferlegte sie mit der Begründung dem Beschuldigten (ebd. Ziff. 2 f.), dass aufgrund der beschriebenen, auf Drogenkonsum hindeutenden Symptome der Verdacht der Polizei angesichts des Fundes eines Minigrips mit ca. 2 Gramm Kokain im Personenwagen zulässig gewesen sei (ebd. E. 3). Mit gleichzeitig erlassenem Strafbefehl wurde der Beschuldigte der mehrfachen Übertretung im Sinne von Art. 19a Ziff. 1 BetmG, u.a. wegen des Besitzes des sicherstellten Minigrips Kokain in seinem Personenwagen schuldig gesprochen sowie unter Auflage der Verfahrenskosten von Fr. 100.00 mit Fr. 300.00 gebüsst (U-act. 0.1.01).