21). Sodann stellte die Staatsanwaltschaft am 10. März 2023 die Rechtskraft des Strafbefehls vom 21. Februar 2023 fest und auferlegte dem Beschwerdeführer die durch die zusätzlichen Untersuchungshandlungen entstandenen Kosten von Fr. 200.00, die gemäss Dispositiv-Ziffer 3 innert 30 Tagen an die Staatsanwaltschaft zu bezahlen sind (angefochtene Verfügung).