3. Laut Bundesgericht verletzt die Abweisung eines Entschädigungsanspruchs für die Kosten der Verteidigung für den Zeitraum ab Erhalt der „Kündigungsandrohung“ vom 11. Dezember 2020 Bundesrecht (BGer 6B_1282/2021 vom 7. September 2022 E. 4.5). Die Beschwerdeführerin sei mit dem potenziellen Verlust ihrer Arbeitsstelle konfrontiert gewesen, obwohl sie grundsätzlich keinen Anlass gehabt habe, vor der Eröffnung einer Strafuntersuchung kurz nach der Strafanzeige am 8. Dezember 2020 einen Verteidiger zu mandatieren (ebd. E. 4.4.3).