7. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 wies der Gesuchsteller darauf hin, dass er Klage gegen die vier ehemaligen Vorstandsmitglieder K.________, L.________, M.________ und N.________ eingereicht habe. Wichtig sei in diesem Zusammenhang zur Untermauerung der bestehenden Dringlichkeit das Kurzprotokoll der Sitzung vom 27. Januar 2022 von eingeladenen Mitgliedern von Schweizer I.________ Clubs. Ferner führte der Gesuchsteller aus: „Aus prozessualer Sicht und mit Blick auf die Dringlichkeit im vorliegenden Fall soll dieses Schreiben zu keiner weiteren Verzögerung führen (als keine Eingabe zur Weiterleitung an die Gegenseite mit einer Fristansetzung zur Stellungnahme;