Sinn und Zweck einer angemessenen Aufbrauchsfrist sei es, in dieser Zeit die aktuelle Geschäftstätigkeit noch ins Reine zu bringen. Genau das versuche der Gesuchsteller, indem er die kommende ordentliche Delegiertenversammlung ohne unlautere Beeinflussung durch die Gesuchsgegnerinnen vorzubereiten sowie die Rückabwicklung der J.________ vorzunehmen versuche (KG-act. 1 S. 29 Rz. 93).