fff) Auch die Aussage, die Gesuchsgegnerinnen würden sich vorbehalten, die Rechte zur Durchführung der J.________ 2022 an eine andere Landesgesellschaft zu übertragen und dem Gesuchsteller die Markenrechte zu entziehen, sollte kein tragfähiges und für alle Beteiligten funktionierendes Konstrukt gefunden werden (vgl. Rechtsbegehren Ziff. 1.xiii und 1.xiv), erweist sich – wie bereits bei der Persönlichkeitsverletzung dargelegt (vgl. E. 4.d.dd.fff) – als im Wirtschaftsleben unter Geschäftspartnern und vor dem Hintergrund der einem objektiven Durchschnittsadressaten bekannten, bestehenden schwierigen Situation (vgl. E. 4.d.dd.aaa) üblich.