aa) Der Gesuchsteller bringt zusammengefasst vor, die Äusserungen der Gesuchsgegnerinnen würden aktive Handlungen darstellen, die objektiv auf eine Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse angelegt seien; die Gesuchsgegnerinnen würden den Gesuchsteller offenbar bewusst aus dem Schweizer Markt verdrängen wollen (KG-act. 1 Rz. 87). Die Behauptungen und Unterstellungen gemäss den Rechtsbegehren Ziff. 1.i-1.xix seien unwahr und falsch und würden daher den Tatbestand von Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG erfüllen (KG-act. 1 Rz. 88). Insbesondere seien die Aussagen gemäss Rechtsbegehren Ziff. 1.i-x unlauter (KG-act. 1 Rz. 90).