_ 2022 an eine andere Landesgesellschaft zu übertragen und dem Gesuchsteller die Markenrechte zu entziehen (vgl. E. 4.d.dd.fff). Aufgrund des gesamten Kontexts der Informationsveranstaltung, an der die Gesuchsgegnerinnen schon eingangs erklärten, sie hätten eine zunehmende Lagerbildung innerhalb der Clublandschaft beobachtet, ist der Hinweis auf die „Konstellation“ und die „Geschehnisse der letzten Monate“ so zu verstehen, dass damit die bestehenden Unstimmigkeiten gemeint waren. Folglich erklärten die Gesuchsgegnerinnen nicht direkt, dass der Gesuchsgegner die Verantwortung dafür trägt.