iii) Ferner bringt der Gesuchsteller vor, die Gesuchsgegnerinnen hätten die Aussage gemacht, es bestehe aufgrund einer vom Gesuchsteller zu verantwortenden Konstellation bzw. von vom Gesuchsteller zu verantwortenden Geschehnissen der dringende Bedarf, an den Verantwortlichkeiten innerhalb des Gesuchstellers etwas zu ändern (KG-act. 1 Rz. 73 mit Verweis auf Rechtsbegehren Ziff. 1.xvii) und es bestehe wegen Verschuldens des Gesuchstellers Kantonsgericht Schwyz 35