hhh) Die Gesuchsgegnerinnen hatten erklärt, ein Weiter wie bisher sei für sie nicht zu akzeptieren (vgl. KG-act. 1 Rz. 74 mit Verweis auf Rechtsbegehren Ziff. 1.xvi), unmittelbar bevor sie ausführten, ihr Vertrauen in den Vorstand des Gesuchstellers sei nicht mehr gegeben, der Gesuchsteller erfülle aus ihrer Sicht seine Aufgaben und Berufung nicht mehr und sie würden sich vorbehalten, die Rechte zur Durchführung der J.________ 2022 an eine andere Landesgesellschaft zu übertragen und dem Gesuchsteller die Markenrechte zu entziehen (KG-act. 1/15 S. 10 f.; vgl. E. 4.c.aa, 4.d.dd.bbb, 4.d.dd.ddd und 4.d.dd.fff).