Verweis auf Rechtsbegehren Ziff. 1.xiv). Wie bereits dargelegt erklärten die Gesuchsgegnerinnen am Ende der Informationsveranstaltung vom 29. September 2021 Folgendes: „Sollte bis zum 19.11.2021 kein tragfähiges und für alle Beteiligten funktionierendes Konstrukt gefunden werden, behalten wir uns vor, die Rechte zur Durchführung der J.________ 2022 an eine andere Landesgesellschaft zu übertragen und dem A.________ die Markenrechte zu entziehen“ (KG-act. 1/15 S. 11; vgl. E. 4.c.aa).