zend, zumal sie zwischen Geschäftspartnern im Wirtschaftsleben erfolgte und angesichts der bereits festgestellten Unstimmigkeiten (vgl. E. 4.d.cc, insbesondere der nicht erteilten Décharge an den früheren Vorstand [KG-act. 1/12 S. 6; KG-act. 1/18 S. 5], der im Schreiben des G.________ vom 11. September 2021 mitgeteilten Weigerung zur Mitarbeit des G.________ [KGact. 17/27], der im undatierten Schreiben von 16 I.________ Clubs erklärten Distanzierung vom Schreiben des Rechtsvertreters des Gesuchstellers vom 2. Dezember 2021 sowie vom Communiqué des Gesuchstellers vom 13. Januar 2022 zur Absage der J.____