Im Schreiben vom 22. November 2021 erläuterten sie mit Verweis auf die Informationsveranstaltung vom 29. September 2021, sie hätten feststellen müssen, dass das Vertrauen vieler Schweizer I.________ Clubs in den Gesuchsteller als Dachverband stark gelitten habe (vgl. E. 4.c.bb; KG-act. 1/19). Entgegen den Vorbringen des Gesuchstellers (vgl. KG-act. 1 Rz. 79 und Rechtsbegehren Ziff. 1.ix und 1.x) erklärten die Gesuchsgegnerinnen jedoch nicht direkt, dass der Vertrauensverlust wegen eines schuldhaften Verhaltens des Gesuchstellers erfolgt sei.