Aus dem Kontext geht hervor, dass die Gesuchsgegnerinnen mit der Aussage, der Gesuchsteller erfülle aus ihrer Sicht seine Aufgabe und Berufung nicht, in Kombination mit der in Erwägung gezogenen Möglichkeit des Entzugs der Rechte an der Durchführung der J.________ 2022 und der Markenrechte auf die ihrer Meinung nach bestehenden Missstände hinwiesen und darlegten, unter welchen Umständen die in Aussicht gestellte Auflösung der Zusammenarbeit verhindert werden könnte. Ein solches Vorgehen erscheint unter Vertrags- bzw. Geschäftspartnern objektiv durchaus üblich, zumal auch hier der Kreis der Durchschnittsadressaten auf die Mitglieder des