_ 2022 an eine andere Landesgesellschaft zu übertragen und dem Gesuchsteller die Markenrechte zu entziehen, wenn „kein tragfähiges und für alle Beteiligten funktionierendes Konstrukt“ gefunden werde (KGact. 1/15 S. 11). Aus dem Kontext geht hervor, dass die Gesuchsgegnerinnen mit der Aussage, der Gesuchsteller erfülle aus ihrer Sicht seine Aufgabe und Berufung nicht, in Kombination mit der in Erwägung gezogenen Möglichkeit des Entzugs der Rechte an der Durchführung der J.________ 2022 und der Markenrechte auf die ihrer Meinung nach bestehenden Missstände hinwiesen und darlegten, unter welchen Umständen die in Aussicht gestellte Auflösung der Zusammenarbeit verhindert werden könnte.