bbb) Die Aussagen, wonach der Gesuchsteller bzw. dessen Vorstand aus Sicht der Gesuchsgegnerinnen seine Aufgabe und Berufung nicht mehr erfülle (vgl. KG-act. 1 Rz. 73 mit Verweis auf Rechtsbegehren Ziff. 1.iv und 1.v), kritisieren zwar direkt den Gesuchsteller. An der Informationsveranstaltung vom Kantonsgericht Schwyz 27