Mit der „aktuellen Situation“ bezogen sich die Gesuchsgegnerinnen somit auf die (unbestritten) bestehenden Konflikte innerhalb des Gesuchstellers (vgl. E. 4.d.cc). Mit der Aussage bringen die Gesuchsgegnerinnen zum Ausdruck, dass diese Konflikte ihrer Ansicht nach ein negatives Bild auf die Marke I.________ werfen (markenschädigend), ohne jedoch, dass sie dem Gesuchsteller direkt ein Fehlverhalten vorwarfen. Und auch wenn, wie der Gesuchsteller sinngemäss Kantonsgericht Schwyz 26