in seinem Schreiben vom 11. September 2021 dem Gesuchsteller unter Nennung von verschiedenen Vorkommnissen, insbesondere von Auseinandersetzungen zwischen dem Präsidenten des Gesuchstellers und dem Präsidenten des G.________, sein Vorstand habe entschieden, „dass die vom Vorstand des A.________ am 23. August 2021 beschlossene Zusammensetzung des OK keine Basis für eine Mitarbeit des G.________ als lokaler I.________club in diesem OK“ bilde (KG-act. 17/27). In einem undatierten Schreiben an die Gesuchsgegnerin 2 distanzierten sich zudem insgesamt 16 I._____