cc) Der Gesuchsteller legte in seinem Gesuch vom 19. Januar 2022 dar, dass sich das Verhältnis zu den Gesuchsgegnerinnen in der Zeit vor und nach dem Rücktritt bzw. der faktischen Abwahl vier ehemaliger Vorstandsmitglieder des Gesuchstellers Anfang 2021 verschlechtert habe (KG-act. 1 S. 5 Ziff. 3). Hintergrund des Streits, der zur Abwahl der vier ehemaligen Vorstandsmitglieder geführt habe, sei eine Meinungsverschiedenheit zwischen den abgewählten Vorstandsmitgliedern und dem Präsidenten bezüglich der Verlängerung Kantonsgericht Schwyz 24