Mit dem Rechtsbegehren Ziff. 1.xix beantragt der Gesuchsteller, es sei den Gesuchsgegnerinnen zu verbieten, „[ä]hnliche den Gesuchsteller diffamierende Aussagen mit dem Inhalt von vorstehend (i)-(xviii) zitierten Äusserungen“ Kantonsgericht Schwyz 23