Der Gesuchsteller beantragt in den Rechtsbegehren Ziff. 1.i, 1.ii, 1.xiii, 1.xiv und 1.xviii, es seien den Gesuchsgegnerinnen verschiedene Aussagen über den Gesuchsteller „und/oder“ den Vorstand des Gesuchstellers zu verbieten. Der Gesuchsteller verlangt mit dieser Formulierung („und/oder“), dass den Gesuchsgegnerinnen die entsprechenden Aussagen sowohl über den Gesuchsteller als auch über seinen Vorstand verboten werden, oder – sollte dem nicht gefolgt werden – zumindest bezüglich einem von beiden (Gesuchsteller oder dessen Vorstand).