__ Clubs in den Gesuchsteller als Dachverband stark gelitten habe und auch die Gesuchsgegnerinnen würden aufgrund der Vorkommnisse der letzten Zeit keine Grundlage mehr für eine Fortführung der Zusammenarbeit sehen. Deshalb erkenne die Gesuchsgegnerin 1 die mit Lizenzvertrag vom 20. Oktober 2001 zugeteilten Rechte mit sofortiger Wirkung vollständig ab, was zur Folge habe, dass das Recht zur weiteren Verwendung des Club Namens und des Club Logos unmittelbar entfalle. Zudem sehe sich die Gesuchsgegnerin 1 im Zuge der Aberkennung dieser Rechte veranlasst, dem Gesuchsteller das Recht zur Organisation und Durchführung der J.___