Der Gesuchsteller erfülle daher aus ihrer Sicht seine eigentlichen Aufgaben und Berufung nicht mehr. Die Gesuchsgegnerinnen würden aufgrund dieser Konstellation und der Geschehnisse der letzten Monate den dringenden Bedarf sehen, an den Verantwortlichkeiten innerhalb des Gesuchstellers etwas zu ändern und mit einem Neustart in der Schweizer Clublandschaft die Situation wieder auf eine solide Basis zu stellen. Abschliessend erklärten sie: „Sollte bis zum 19.11.2021 kein tragfähiges und für alle Beteiligten funktionierendes Konstrukt gefunden werden, behalten wir uns vor, die Rechte zur Durchführung der J.________ 2022 Kantonsgericht