der Gesuchsteller als Dachverband der Schweizer I.________ Clubs verschiedene Veranstaltungen in der Schweiz ausrichtete, auf den Schweizer Markt auswirkt, ist schweizerisches Recht sowohl für die geltend gemachten Persönlichkeitsverletzungen als auch für die angeblichen Verletzungen des UWG anwendbar.