Zudem nahm die Gesuchsgegnerin 2 am 11. Februar 2022 zur Eingabe des Gesuchsgegners vom 28. Januar 2022 Stellung (KG-act. 16). Die Gesuchsgegnerin 1 reichte am 10. Februar 2022 die Gesuchsantwort und Stellungnahme zur Eingabe vom 28. Januar 2022 ein und beantragte ebenfalls, das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchstellers abzuweisen (KG-act. 17). 2. Zuständigkeit