dass das der Verbandsname „A.________“ und das Club-Logo sowie die Webseite www.________.ch bis zum erwähnten Zeitpunkt weiterverwendet werden kann. 3. Es sei den Gesuchgegnerinnen Ordnungsbussen in der Höhe von je CHF 1'000 für jede Übertretung des vorstehenden Verbotes gemäss Ziff. 1 (i)-(xix) vorstehend aufzuerlegen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchgegnerinnen unter solidarischer Haftung. 5. Es sei die Gesuchgegnerin 1 anzuhalten, für das weitere Verfahren eine Schweizer Zustelladresse zu bestimmen.