____ Clublandschaft. (xi) dass die Gesuchgegnerinnen „aufgrund von Vorkommnissen“ keine Grundlage mehr für eine Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Gesuchsteller hätten, insbesondere, dass „aufgrund von Vorkommnissen“ in der letzten Zeit der Markenlizenzvertrag der Gesuchgegnerin 1 mit dem Gesuchsteller vom 20.10.2001 mit sofortiger Wirkung vollständig aberkannt werden müsse. (xii) dass es den Gesuchgegnerinnen nicht mehr zumutbar sei, die J.____