dass man dem Gesuchsteller wegen einem schuldhaften Verhalten des Gesuchstellers und/oder des Vorstands des Gesuchstellers das Recht an der bisherigen Verwendung der Marke „I.________“ entziehen muss. (vii) dass auf Grund eines schuldhaften Verhaltens des Gesuchstellers der Markenlizenzvertrag der Gesuchgegnerin 1 mit dem Gesuchsteller vom 20.10.2001 mit sofortiger Wirkung vollständig aberkannt werden müsse. (viii) dass der Gesuchsteller den Vereinsnamen „A.____