ZPO eventualiter vorsorglich unter Androhung der Bestrafung mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB zu verbieten, folgende Aussagen gegenüber den Verbandsmitgliedern des Gesuchstellers, gegenüber den Mitgliedern der Verbandsmitglieder des Gesuchstellers oder gegenüber Dritten sowohl mündlich oder schriftlich zu machen: (i) dass sich der Gesuchsteller und/oder der Vorstand des Gesuchstellers die Marke „I.________“ schädigend verhalten würde. (ii) dass eine vom Gesuchsteller und/oder vom Vorstand des