__ Club anerkannt und zur Verwendung des Clubnamens A.________, des I.________-Wappens als Clublogo sowie des Clubnamens als Domain-Name im Internet (zzgl. nationaler Top-Level Domain) berechtigt wurde (KG-act. 1/4). Am 22. November 2021 kündigte die Gesuchsgegnerin 1 den Lizenzvertrag vom 20. Oktober 2001 und aberkannte dem Gesuchsteller mit sofortiger Wirkung die im Lizenzvertrag zugesprochenen Rechte (KG-act. 1/19). Gleichzeitig entzog sie dem Gesuchsteller das Recht zur Organisation und Durchführung der J.________ 2022 (KG-act. 1/19).