nahmen sowie deren Umsetzung und mit dem Verhalten der Beschwerdeführerin inner- und ausserhalb der L.________ zu Differenzen gekommen. Das Schreiben bezeichnet in der Folge "Nichtwahrung der Interessen der K.________", "Verlust des Vertrauensverhältnisses" und "ungenügende Kooperation mit Vorgesetzten" als Kündigungsgründe. U.a. seien unpassende und mit den Interessen der K.________ nicht vereinbare Äusserungen der Beschwerdeführerin in einem Gruppenchat an die Öffentlichkeit gelangt. Weitere Äusserungen der Beschwerdeführerin in der Öffentlichkeit zum Thema Corona seien ebenso wenig mit den Interessen der K.________ vereinbar (vgl. U-act. 16.2.008).